Seminar: Der Verein und die Gemeinnützigkeit – eine steuerrechtliche Gratwanderung

INHALT

Ein gemeinnütziger Verein hat das Ziel, dem Wohl der Gemeinschaft zu dienen und es zu fördern. Mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit gehen auch steuerliche Vergünstigungen einher, die der Verein geltend machen kann. So sind bestimmte Einnahmen des Vereins von Steuern befreit, für bestimmte Leistungen gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz und der Verein darf Spendenbescheinigungen ausstellen. Allerdings ist diese Gemeinnützigkeit – einmal anerkannt – nicht unumstößlich, denn durch Satzungsmängel oder Fehlverhalten besteht durchaus die Gefahr eines Verlustes der Gemeinnützigkeit.

Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte aus steuerrechtlicher Sicht, z. Bsp.:

  • besondere Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts an Vereine, auch im Hinblick auf Haftungsrisiken
  • Gefahren für den Status Gemeinnützigkeit
  • Mitgliedsbeiträge
  • Arbeiten mit der Handkasse
  • Spenden und Zuwendungsbestätigung
  • Rücklagenbildung
  • Buchhaltung und Jahresabschluss
  • Vereinsbesteuerung
  • Vorsteuerabzugsberechtigung
  • Steuertipps
  • Musikfeste / Tombola u.ä.

ZIELGRUPPE

Amtierende und angehende Vorstände und Geschäftsführer von Vereinen, Schatzmeister, Interessierte am Ehrenamt, hauptamtliche Mitarbeiter aus Vereins- und Verbandsgeschäftsstellen

DOZENT

Dr. Martin Schunk, Unternehmensberater

TERMIN      

28. Januar 2021, 17:30 – 20:00 Uhr

ORT   

Online (digitale Videokonferenz, Zugangsinformationen werden im Vorfeld bekannt gegeben)

KOSTEN       

  • 20,00 € je Teilnehmer für Mitglieder des SBMV / 15,00 € bei Anmeldung bis 15.12.2020

  • 40,00 € je Teilnehmer für Nichtmitglieder des SBMV / 30,00 € bei Anmeldung bis 15.12.2020

BESONDERHEIT    

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Vereinsspezifische Fragen werden gern im Vorfeld entgegengenommen.


HIER ANMELDUNG bis 15.01.2021

Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Unterstützung SBMV

 

Förderer und Sponsoren

Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

 

Kooperationspartner

 

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